Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier, gerade angekommen, ich hätte schon mal eine Frage, ich habe immer wieder Klienten zuhause beim Strömen, möchte aber wegen meinem Arbeitgeber nun eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit anmelden, damit ich abgesichert bin. Was ist Eurer Meinung nach besser? Und wenn ja, was muss ich genau als Bezeichnung beim Finanzamt melden? Ich danke Euch recht herzlich für Eure Mitteilung.
Schönen Abend. Kraftquelle
Freiberuflich oder gewerblich?
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Alle Tipps und Anregungen gelten nur zusätzlich zu allen erforderlichen medizinischen Maßnahmen!
Bitte achtet darauf, freundlich miteinander umzugehen
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kraftquelle
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Freiberuflich oder gewerblich?
Alles Liebe. Kraftquelle
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Wer nicht in die Welt paßt, der ist immer nahe dran, sich selber zu finden. H. Hesse
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- Somorai
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Re: Freiberuflich oder gewerblich?
Hallo liebe Kraftquelle,
es kommt darauf an, in welchem Bundesland du lebst und ob sich die Gesetze für die Selbstständigkeit von denen z.B. meinem Bundesland Baden-Württemberg unterscheiden.
Wichtig ist: Jin Shin Jyutsu zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten, unterliegt - jedenfalls in BaWü - nicht der Gewerbesteuer oder der (automatischen) zwangsweisen Mitgliedschaft in der IHK. Du kannst selbst wählen, ob du mit oder ohne Mehrwertsteuer votierst.
Du solltest vorher einen Steuerberater aufsuchen und dich von ihm beraten lassen, in welchem Umfang deine Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen ist. Jedenfalls sind alle Belege, auch die ganzen Seminare (Selbsthilfeseminare, 5-Tages-Kurs-Gebühren, Fahrkosten, Bücher, Liege, Auflagen, Behandlungshocker etc.) Anschaffungskosten, welche sich in der ersten Zeit steuermindernd auswirken. Wichtig ist auch der Umfang deiner Tätigkeit. Wenn du nur in sehr geringem Umfang arbeitest, wertet das Finanzamt das als "Hobby" und du kannst garnix absetzen, musst jedoch für deine Einnahmen die volle Steuer bezahlen (zusammen mit dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit).
Den Arbeitgeber hast du - lt. Gesetz - von deiner Tätigkeit zu unterrichten. Dieser kann deine Selbstständigkeit auf z.B. 3 oder 5 Jahre befristen. Du kannst diese Tätigkeit auch nicht ausüben, wenn du z.B. beim Arbeitgeber krank geschrieben bist. Da gibts ziemlich strenge Regeln.
Offiziell heißt es, dass du dann die Arbeit anmelden musst, wenn du dafür Einnahmen erzielst.
Solltest du darüber hinaus noch Fragen haben,
stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße und schon mal viel viel Erfolg
Somorai
es kommt darauf an, in welchem Bundesland du lebst und ob sich die Gesetze für die Selbstständigkeit von denen z.B. meinem Bundesland Baden-Württemberg unterscheiden.
Wichtig ist: Jin Shin Jyutsu zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten, unterliegt - jedenfalls in BaWü - nicht der Gewerbesteuer oder der (automatischen) zwangsweisen Mitgliedschaft in der IHK. Du kannst selbst wählen, ob du mit oder ohne Mehrwertsteuer votierst.
Du solltest vorher einen Steuerberater aufsuchen und dich von ihm beraten lassen, in welchem Umfang deine Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen ist. Jedenfalls sind alle Belege, auch die ganzen Seminare (Selbsthilfeseminare, 5-Tages-Kurs-Gebühren, Fahrkosten, Bücher, Liege, Auflagen, Behandlungshocker etc.) Anschaffungskosten, welche sich in der ersten Zeit steuermindernd auswirken. Wichtig ist auch der Umfang deiner Tätigkeit. Wenn du nur in sehr geringem Umfang arbeitest, wertet das Finanzamt das als "Hobby" und du kannst garnix absetzen, musst jedoch für deine Einnahmen die volle Steuer bezahlen (zusammen mit dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit).
Den Arbeitgeber hast du - lt. Gesetz - von deiner Tätigkeit zu unterrichten. Dieser kann deine Selbstständigkeit auf z.B. 3 oder 5 Jahre befristen. Du kannst diese Tätigkeit auch nicht ausüben, wenn du z.B. beim Arbeitgeber krank geschrieben bist. Da gibts ziemlich strenge Regeln.
Offiziell heißt es, dass du dann die Arbeit anmelden musst, wenn du dafür Einnahmen erzielst.
Solltest du darüber hinaus noch Fragen haben,
stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße und schon mal viel viel Erfolg
Somorai
Ich bin meines Glückes Schmid:
Und dafür stehe ich jeden Tag am Amboß und bearbeite meine Gedanken (Somorai)
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Re: Freiberuflich oder gewerblich?
hallo kraftquelle,
herzlich willkommen- "kraftquelle" dies spürt man direkt!!männlich oder weiblich?
ich wurde von verschiedenen ämtern so aufgeklärt:
sobald du für eine tätigkeit oder an produkten geld verdienst, ist dies ein gewerbe und an deiner stadt- oder gemeindeverwaltung anzumelden. geht ganz schnell und unbürokratisch. ebenso sind natürlich steuern zu bezahlen.
mit der "bezeichnung" ist dies individuell verschieden, je nach ausbildung/en: praktiker, therapeut oder entspannungstrainer....;
wie du schon sagtest- unbedingt deinen arbeitgeber bescheid geben! na evtl. kannst ja dann mal einen kurs für die mitarbeiter der firma geben
.
jetzt schweif ich mal ab wegen der steuern und gewerbeanmeldung- mir wurde ganz klar gesagt:
bekommt man eine prüfung und man hat nichts angemeldet, muss man mit einer anzeige wegen steuerhinterziehung und nicht anmelden eines gewerbes rechnen :patsch:
!!!
es gibt viele, die verlangen für eine behandlung offiziell nichts oder sagen gib mir das, was es dir wert ist- dies ist ganz klar steuerhinterziehung. und vorallem sind die jenigen einem totalen irrglauben aufgesessen!
diese göttliche arbeit sollte man ehrlich verdienen, oder?!
ich wünsche dir viel erfolg mit deiner zweiten nebentätigkeit!!
luna
herzlich willkommen- "kraftquelle" dies spürt man direkt!!männlich oder weiblich?
ich wurde von verschiedenen ämtern so aufgeklärt:
sobald du für eine tätigkeit oder an produkten geld verdienst, ist dies ein gewerbe und an deiner stadt- oder gemeindeverwaltung anzumelden. geht ganz schnell und unbürokratisch. ebenso sind natürlich steuern zu bezahlen.
mit der "bezeichnung" ist dies individuell verschieden, je nach ausbildung/en: praktiker, therapeut oder entspannungstrainer....;
wie du schon sagtest- unbedingt deinen arbeitgeber bescheid geben! na evtl. kannst ja dann mal einen kurs für die mitarbeiter der firma geben
jetzt schweif ich mal ab wegen der steuern und gewerbeanmeldung- mir wurde ganz klar gesagt:
bekommt man eine prüfung und man hat nichts angemeldet, muss man mit einer anzeige wegen steuerhinterziehung und nicht anmelden eines gewerbes rechnen :patsch:
es gibt viele, die verlangen für eine behandlung offiziell nichts oder sagen gib mir das, was es dir wert ist- dies ist ganz klar steuerhinterziehung. und vorallem sind die jenigen einem totalen irrglauben aufgesessen!
diese göttliche arbeit sollte man ehrlich verdienen, oder?!
ich wünsche dir viel erfolg mit deiner zweiten nebentätigkeit!!
luna
- Somorai
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Re: Freiberuflich oder gewerblich?
Liebe Luna,
Jin Shin Jyutsupraktiker sind nicht gewerbesteuerpflichtig, sofern sie keinen Handel treiben! Biete ich neben Jin Shin Jyutsu noch andere Leistungen, kann der Freiberufler-Status vom Finanzamt aberkannt werden. Das Finanzamt entscheidet über die Freiberuflichkeit. Bei mir hat es darüber positiv entschieden, nachdem ich eben da meinen Businessplan abgegeben habe. Den Freiberufler-Status nachträglich zu erlangen, ist fast unmöglich.
Also - Reine Praktiker oder Selbsthilfelehrer -, gelten als "Freiberufler". Der Status Freiberufler ist erfüllt wenn die entsprechende Qualifikation vorliegt (Praktiker-Zertifikat), keine medizinische Tätigkeit ausgeübt wird (keine Diagnosestellung, keine Medikamente, keine medizinische Untersuchung), wenn keine Abhängigkeit zu einem festen Auftraggeber besteht (Scheinselbstständigkeit), wenn keine invasive Methode (keine Massage, keine Akupunktur, keine Akupressur o.ä.) Anwendung findet. Man kann zum Thema Freiberuflichkeit über Google z.B. einen Link runterladen, der ist wie ein Test gestaltet.
Als Freiberufler muss ich KEIN Gewerbe anmelden. Als "Gewerbetreibender" bin ich gewerbesteuerpflichtig. Auch als Freiberufler bin ich natürlich verpflichtet Einnahmen und Ausgaben ordentlich zu führen.
Hierzu bieten die IHK's Seminare an. Besser: der Steuerberater informiert sehr gut, wie das auszuführen ist.
Ganz liebe Grüße
Somorai
Jin Shin Jyutsupraktiker sind nicht gewerbesteuerpflichtig, sofern sie keinen Handel treiben! Biete ich neben Jin Shin Jyutsu noch andere Leistungen, kann der Freiberufler-Status vom Finanzamt aberkannt werden. Das Finanzamt entscheidet über die Freiberuflichkeit. Bei mir hat es darüber positiv entschieden, nachdem ich eben da meinen Businessplan abgegeben habe. Den Freiberufler-Status nachträglich zu erlangen, ist fast unmöglich.
Also - Reine Praktiker oder Selbsthilfelehrer -, gelten als "Freiberufler". Der Status Freiberufler ist erfüllt wenn die entsprechende Qualifikation vorliegt (Praktiker-Zertifikat), keine medizinische Tätigkeit ausgeübt wird (keine Diagnosestellung, keine Medikamente, keine medizinische Untersuchung), wenn keine Abhängigkeit zu einem festen Auftraggeber besteht (Scheinselbstständigkeit), wenn keine invasive Methode (keine Massage, keine Akupunktur, keine Akupressur o.ä.) Anwendung findet. Man kann zum Thema Freiberuflichkeit über Google z.B. einen Link runterladen, der ist wie ein Test gestaltet.
Als Freiberufler muss ich KEIN Gewerbe anmelden. Als "Gewerbetreibender" bin ich gewerbesteuerpflichtig. Auch als Freiberufler bin ich natürlich verpflichtet Einnahmen und Ausgaben ordentlich zu führen.
Hierzu bieten die IHK's Seminare an. Besser: der Steuerberater informiert sehr gut, wie das auszuführen ist.
Ganz liebe Grüße
Somorai
Ich bin meines Glückes Schmid:
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- Somorai
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Re: Freiberuflich oder gewerblich?
Hallo Luna,
etwas Wichtiges habe ich natürlich vergessen zu erwähnen:
Der Eröffnungsbogen beim Finanzamt schützt dich vor dem Verdacht, Steuern hinterziehen zu wollen. Diesen sollte jedoch UNBEDINGT ein fähiger Steuerberater ausfüllen, da es ansonsten - gerade wegen Gewerbesteuer und IHK-Zwangsbeitrag - teuer werden kann. Er klärt auch auf über die Eröffnungsbilanz (Auflistung aller zum Geschäftsbetrieb notwendigen Ausgaben, auch zeitlich weit zurückliegende wie z.B. Selbsthilfeseminare, 5-Tages-Kurse, alle Bücher rund um das Thema, Computer u.v.a.m.). Bis 7.500,- € Jahreseinnahme ist man steuerfrei. Ab 17.500,- € Jahresumsatz ist man umsatzsteuerpflichtig. Über all diese Dinge, auch wie man eine Rechnung schreibt, sollte der Steuerberater oder die IHK informieren.
Ämter klären nicht durch Wissen auf, sondern nach "Schema F". Die Details erfährt man z.B. auch beim Finanzamt. Keine Angst, die Leute sind sehr freundlich.
Ganz liebe Grüße
Somorai
etwas Wichtiges habe ich natürlich vergessen zu erwähnen:
Der Eröffnungsbogen beim Finanzamt schützt dich vor dem Verdacht, Steuern hinterziehen zu wollen. Diesen sollte jedoch UNBEDINGT ein fähiger Steuerberater ausfüllen, da es ansonsten - gerade wegen Gewerbesteuer und IHK-Zwangsbeitrag - teuer werden kann. Er klärt auch auf über die Eröffnungsbilanz (Auflistung aller zum Geschäftsbetrieb notwendigen Ausgaben, auch zeitlich weit zurückliegende wie z.B. Selbsthilfeseminare, 5-Tages-Kurse, alle Bücher rund um das Thema, Computer u.v.a.m.). Bis 7.500,- € Jahreseinnahme ist man steuerfrei. Ab 17.500,- € Jahresumsatz ist man umsatzsteuerpflichtig. Über all diese Dinge, auch wie man eine Rechnung schreibt, sollte der Steuerberater oder die IHK informieren.
Ämter klären nicht durch Wissen auf, sondern nach "Schema F". Die Details erfährt man z.B. auch beim Finanzamt. Keine Angst, die Leute sind sehr freundlich.
Ganz liebe Grüße
Somorai
Ich bin meines Glückes Schmid:
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Re: Freiberuflich oder gewerblich?
Hallo Kraftquelle,
dies ist - wie sich schon andeutet - eine Frage, die so leicht nicht zu beantworten ist. Ich habe wiederum noch etwas andere Informationen als Somorai, vielleicht liegt das aber auch daran, dass ich in einem anderen Bundesland wohne oder woran auch immer.
Ich habe es gerade erst bei einer Bekannten erlebt, die einfach so ein Gewerbe für JSJ angemeldet hat und damit richtig vor die Wand gefahren ist (sprich, sie darf im Moment nicht mehr als JSJ-Praktikerin arbeiten, das ist aber alles eine etwas kompliziertere Geschichte). Ich für meinen Teil arbeite als Freiberuflerin, was aber mit meiner beruflichen Vorgeschichte und meinen Ausbildungen zu tun hat. Ich empfinde es als unkomplizierter, Freiberuflerin zu sein und nicht ein Gewerbe zu führen. Es wird aber nicht einfach so dieser Status erteilt.
Mein Rat ist daher derselbe wie der meiner Vorrednerinnen: das ist etwas, was nicht so einfach zu beurteilen ist und aufgrund durchaus ernsthafter Konsequenzen nicht eben mal schnell entschieden werden sollte. Bitte lass dich da professionell beraten! Das Geld wird sich allemal lohnen.
Alles Gute und herzliche Grüße
Paula
dies ist - wie sich schon andeutet - eine Frage, die so leicht nicht zu beantworten ist. Ich habe wiederum noch etwas andere Informationen als Somorai, vielleicht liegt das aber auch daran, dass ich in einem anderen Bundesland wohne oder woran auch immer.
Ich habe es gerade erst bei einer Bekannten erlebt, die einfach so ein Gewerbe für JSJ angemeldet hat und damit richtig vor die Wand gefahren ist (sprich, sie darf im Moment nicht mehr als JSJ-Praktikerin arbeiten, das ist aber alles eine etwas kompliziertere Geschichte). Ich für meinen Teil arbeite als Freiberuflerin, was aber mit meiner beruflichen Vorgeschichte und meinen Ausbildungen zu tun hat. Ich empfinde es als unkomplizierter, Freiberuflerin zu sein und nicht ein Gewerbe zu führen. Es wird aber nicht einfach so dieser Status erteilt.
Mein Rat ist daher derselbe wie der meiner Vorrednerinnen: das ist etwas, was nicht so einfach zu beurteilen ist und aufgrund durchaus ernsthafter Konsequenzen nicht eben mal schnell entschieden werden sollte. Bitte lass dich da professionell beraten! Das Geld wird sich allemal lohnen.
Alles Gute und herzliche Grüße
Paula
Re: Freiberuflich oder gewerblich?
hallo liebe somorei und paula,
danke für euren bericht. ihr seht, jeder macht andere erfahrungen- sind äußerst interessant!!!!
fröhliche, sonnige tage
sendet
luna
danke für euren bericht. ihr seht, jeder macht andere erfahrungen- sind äußerst interessant!!!!
fröhliche, sonnige tage
sendet
luna
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kraftquelle
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- Registriert: 9. März 2009, 21:26
Re: Freiberuflich oder gewerblich?
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Euren ausführlichen Bericht und die Zeit die ihr mir geschenkt habt mit Euren Antworten. Ich werde nächste Woche zum Steuerberater gehen und mich genau informieren. Wenn ich was Interessantes erfahre, werde ich es Euch mitteilen. Schönen Abend und Alles Gute.
Kraftquelle
vielen Dank für Euren ausführlichen Bericht und die Zeit die ihr mir geschenkt habt mit Euren Antworten. Ich werde nächste Woche zum Steuerberater gehen und mich genau informieren. Wenn ich was Interessantes erfahre, werde ich es Euch mitteilen. Schönen Abend und Alles Gute.
Kraftquelle
Alles Liebe. Kraftquelle
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Wer nicht in die Welt paßt, der ist immer nahe dran, sich selber zu finden. H. Hesse
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Wer nicht in die Welt paßt, der ist immer nahe dran, sich selber zu finden. H. Hesse
Re: Freiberuflich oder gewerblich?
ich bin jetzt erst auf dieses thema gestossen.
ich möchte dazu noch folgendes sagen:
wenn auch keine gewerbe-anmeldung notwendig ist, beim finanzamt müsst ihr euch auf alle fälle melden, um eure selbständige tätigkeit bekanntzugeben. ihr werdet dann einen fragebogen zugesandt bekommen. der sieht schlimmer aus als er wirklich ist.
wenn ihr heilströmen als nebentätigkeit ausführt, braucht ihr keine eröffnungsbilanz vorzulegen.
sollten ein paar jahre verluste rauskommen. überprüft das finanzamt, ob es sich um liebhaberei handelt und die verluste werden eventuell nicht anerkannt.
bei den einkünften gibt es keine freigrenze. im grunde ist jeder euro steuerpflichtig. im günstigsten fall ist steuer 0.
schönes wochenende
eine fairy, die sich im steuerrecht auskennt
ich möchte dazu noch folgendes sagen:
wenn auch keine gewerbe-anmeldung notwendig ist, beim finanzamt müsst ihr euch auf alle fälle melden, um eure selbständige tätigkeit bekanntzugeben. ihr werdet dann einen fragebogen zugesandt bekommen. der sieht schlimmer aus als er wirklich ist.
wenn ihr heilströmen als nebentätigkeit ausführt, braucht ihr keine eröffnungsbilanz vorzulegen.
sollten ein paar jahre verluste rauskommen. überprüft das finanzamt, ob es sich um liebhaberei handelt und die verluste werden eventuell nicht anerkannt.
bei den einkünften gibt es keine freigrenze. im grunde ist jeder euro steuerpflichtig. im günstigsten fall ist steuer 0.
schönes wochenende
eine fairy, die sich im steuerrecht auskennt
- Somorai
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Re: Freiberuflich oder gewerblich?
Hallo Fairy,
Das mit dem Steuerrecht sieht wie folgt aus. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind wie alle anderen auch bis 7.800,- pro Jahr einkommensteuerfrei. So hat es mir mein Steuerberater gesagt. Aber Achtung: alle Ausgaben die ihr im Zusammenhang mit eurer Selbstständigkeit macht, sind von den Einnahmen abzuziehen, vorausgesetzt ihr habt Belege dafür (keine Buchung ohne Beleg). Anders ist es bei den älteren Büchern oder sonstigen Gegenständen, die ihr vorher oder von Privat erworben habt, für die könnt ihr einen Eigenbeleg angeben, dabei hilft euch auch der Steuerberater.
Ab einem Einkommen von 7.800,- € pro Jahr seid ihr im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, im ersten Jahr könnt ihr die Umsatzsteuer abwählen (könnt dann auch keine vom Finanzamt wiederbekommen), seid aber im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Ist halb so schlimm wie es scheint.
Somorai
Das mit dem Steuerrecht sieht wie folgt aus. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind wie alle anderen auch bis 7.800,- pro Jahr einkommensteuerfrei. So hat es mir mein Steuerberater gesagt. Aber Achtung: alle Ausgaben die ihr im Zusammenhang mit eurer Selbstständigkeit macht, sind von den Einnahmen abzuziehen, vorausgesetzt ihr habt Belege dafür (keine Buchung ohne Beleg). Anders ist es bei den älteren Büchern oder sonstigen Gegenständen, die ihr vorher oder von Privat erworben habt, für die könnt ihr einen Eigenbeleg angeben, dabei hilft euch auch der Steuerberater.
Ab einem Einkommen von 7.800,- € pro Jahr seid ihr im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, im ersten Jahr könnt ihr die Umsatzsteuer abwählen (könnt dann auch keine vom Finanzamt wiederbekommen), seid aber im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Ist halb so schlimm wie es scheint.
Somorai
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