hallo somorai,
schön mal wieder von dir zu lesen!!
als freiberufler bin ich doch eh nicht umsatzsteuerpflichtig. oder wie hast du das jetzt gemeint?
liebe grüße
tina
Nach Kraft ringen. Das klingt alles so dramatisch. Man tut eben, was man kann und legt sich dann schlafen. Und auf diese Weise geschieht es, daß man eines Tages etwas geleistet hat.
Paula Modersohn-Becker, (1876 - 1907)
Hallo Tina,
natürlich bin ich nicht umsatzsteuerpflichtig, kann jedoch (vielleicht weil ich Vieles und Teures angeschafft habe) auf Umsatzsteuer votieren, so dass ich für die Anschaffungen wieder die Umsatzsteuer zurück bekomme. Dann besteht allerdings auch die Umsatzsteuervoranmeldungspflicht, aus der ich dann nicht mehr so leicht (wenn überhaupt ... weiß ich nicht, ob) herauskomme.
Für Kleinunternehmer (bis 17.500,-) gilt, dass sie nicht MÜSSEN, aber können. Kommt ganz drauf an.
Für Freiberufler gilt definitiv ein Fragenkatalog, der, sofern zu 90 % zutreffend beantwortet wird, eben keine Gewerbesteuerpflicht, keine Zwangszugehörigkeit zur IHK und noch manches andere besteht. Mein Finanzamt (Stuttgart) hat gesagt, dass meine Tätigkeit (hihihi) mit der des Kartenlegens gleichzusetzen sei.
Mir ist die Freiberuflichkeit und deren Erhalt deshalb so wichtig, weil ich als Heilpraktiker diese brauche. Bin ich "Gewerbetreibende" so muss ich ggf. 2 getrennte "Einzelfirmen" führen, damit das "Gewerbe" steuerlich getrennt veranlagt wird.
Hier können, da die Bundesländer diese Regelung unterschiedlich behandeln, nur kompetente Steuerberater helfen. Meiner hat hier viel Erfahrung, deshalb bin ich in keine "Falle", die sich für mich ungünstig auswirken würde, getappt.
Liebe Grüße
Johanna
Ich bin meines Glückes Schmid: Und dafür stehe ich jeden Tag am Amboß und bearbeite meine Gedanken (Somorai)